Unsere Leistungen für Vermieter
In diesem Beitrag möchten wir versuchen weitgehend in allen Themen zum Bereich der beauftragten Vermietung, unserer Leistung und den rechtlichen Erfordernissen Transparenz zu schaffen.
Sie möchten Ihre Immobilie sicher und stressfrei vermieten?
Sie möchten Ihre Immobilie sicher und stressfrei vermieten?

1. Schritt – erste Kontaktaufnahme
Sie möchten Ihre Immobilie sicher und stressfrei vermieten? Rufen Sie uns unverbindlich unter 0212-586484 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@nieper-immobilien.de.
2. Schritt – kennenlernen und Objektaufnahme
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten - je nach dem was anliegt oder Sie bevorzugen.
Sie können mit uns einen Termin vereinbaren und lernen uns persönlich kennen. Wir können uns auch direkt im Vermietungsobjekt treffen. Ist das Mietobjekt noch vermietet, können Sie uns auch die Kontaktdaten des Mieters übersenden und wir setzen uns direkt mit diesem in Verbindung um einen Termin zur Objektaufnahme zu vereinbaren. Bei diesem Termin verschaffen wir uns einen Überblick der Immobilie und den dortigen Gegebenheiten. In Absprache mit dem Mieter und Ihnen als Vermieter werden hier schon Objektaufnahmen zur eventuellen Präsentation aufgenommen. Auch wird eine virtuelle Begehung mit einer Spezial Kamera aufgenommen. Dies ermöglicht den Wohnungssuchenden sich schon vor der Besichtigung einen sehr guten Eindruck der Immobilie zu verschaffen.
Sie können mit uns einen Termin vereinbaren und lernen uns persönlich kennen. Wir können uns auch direkt im Vermietungsobjekt treffen. Ist das Mietobjekt noch vermietet, können Sie uns auch die Kontaktdaten des Mieters übersenden und wir setzen uns direkt mit diesem in Verbindung um einen Termin zur Objektaufnahme zu vereinbaren. Bei diesem Termin verschaffen wir uns einen Überblick der Immobilie und den dortigen Gegebenheiten. In Absprache mit dem Mieter und Ihnen als Vermieter werden hier schon Objektaufnahmen zur eventuellen Präsentation aufgenommen. Auch wird eine virtuelle Begehung mit einer Spezial Kamera aufgenommen. Dies ermöglicht den Wohnungssuchenden sich schon vor der Besichtigung einen sehr guten Eindruck der Immobilie zu verschaffen.
3. Schritt - benötigte Unterlagen
Welche Angaben und Informationen Ihrerseits unbedingt benötigt werden:
- Wohnfläche der Immobilie
- Die Höhe der Nebenkosten- Nebenkostenabrechnung
- Handelt es sich um eine Mietwohnung oder eine zu vermietende Eigentumswohnung?
- Ein Grundriss ist immer hilfreich
- Bei einem zu vermietenden Haus holen wir uns die noch fehlenden Angaben zu den Betriebskosten beim derzeitigen Mieter ein.
- Ein aktueller Energieausweis ist Pflicht - sollten Sie keinen haben, helfen wir gerne weiter.
4. Schritt - aktueller Marktwert - Informationen
Welchen Mietpreis können Sie für Ihre Immobilie in der Lage, der Größe und dem Zustand erzielen? Gern errechnen wir Ihnen den aktuellen Marktwert und stimmen diesen mit Ihnen ab. Oftmals ist es so, dass der Marktwert höher ist als Sie gedacht haben. Teilen Sie uns mit, welchen Mieter Sie sich für Ihre Immobilie wünschen. Letzten Endes entscheiden Sie, wer Ihr neuer Mieter wird. Wir führen aus, was Sie sich wünschen und schließen aus, was Sie nicht möchten.
Nachdem nun alle Fragen und Fakten geklärt sind folgt Schritt 5 mit der Beauftragung, sofern Sie diese wünschen.
5. Schritt - Vertrag
Wir übersenden Ihnen einen Vertrag in Textform, diesen können Sie auch per E-Mail oder Fax zurücksenden. Der Vertrag ist ein standarisierter Vertrag und kann auch Ihren Wünschen entsprechend in Abstimmung geändert werden. In diesem Vertrag sind alle Rechte und Pflichten aufgeführt. Hierzu gehört unter anderem, dass wir Ihre Immobilie im Internet und in den Printmedien veröffentlichen dürfen und Sie uns gestatten, Besichtigungen in Ihrer Immobilie durchzuführen. Vertragslaufzeit und Kündigungsrechte sind hier in klarer Transparenz aufgeführt. Verträge sind wichtig und schaffen Transparenz für alle Beteiligten.


6. Schritt - Präsentation
Wir rücken Ihre Immobilie nun ins richtige Licht. Wir bearbeiten die Bildaufnahmen in dem wir die persönlichen Bilder des derzeitigen Mieters verpixeln, damit keine privaten Aufnahmen im Internet auftauchen. Es wird ein aussagekräftiges Exposé erstellt, welches die Fakten und alle hervorzuhebenden Vorzüge Ihrer Immobilie enthält. Nur wenn wir die Vorzüge Ihrer Immobilie richtig präsentieren, können auch die passenden Wohnungssuchenden angesprochen werden. Die Bildaufnahmen und die Texte werden harmonisch und repräsentativ in einem Exposé zusammengefügt. Mit den getätigten Aufnahmen der Spezial Kamera wird eine virtuelle Besichtigung erstellt. Auch hier werden die Aufnahmen einzeln bearbeitet und private Bilder des derzeitigen Mieters zur Unkenntlichkeit beschattet. Bevor das Exposé und die virtuelle Besichtigung online publiziert werden, erhalten Sie vorab beides zur Begutachtung. Wenn alles Ihre Zustimmung findet, wird es veröffentlicht.
7. Schritt - Bearbeitung der Anfragen
Nach der Veröffentlichung erhalten wir telefonisch sowie via Internet und Fax Anfragen zu Ihrer Immobilie. Die Anfragen werden umgehend beantwortet. Wir sind Montags - Freitags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar, übers Internet zeitlich darüber hinaus. Nach Rücksprache mit den Wohnungssuchenden und Ihrem Mieter werden nun Termine zur Besichtigung vereinbart. Zur Besichtigung zugelassen werden nur die Wohnungssuchenden, dessen Kontaktdaten vollständig bei uns hinterleht wurden und die Anforderungen des Wohnungssuchenden sowie Ihre Wünsche zum neuen Mieter übereinstimmen. Sie werden stets über den Verlauf und Fortgang informiert.
8. Schritt - Besichtigungen
Die Termine zur Besichtigung der Immobilie mit den Wohnungssuchenden erfolgt grundsätzlich Einzeln - dies wurde auch schon vor Corona bei uns so gehandhabt. Die Termine zur Besichtigung werden nach Möglichkeit hintereinander disponiert um den derzeitigen Mieter so wenig wie möglich und so viel wie nötig in Anspruch zu nehmen. Je nach Größe der Immobilie hat jeder Wohnungssuchende ein Zeitfenster von ca. 15 Minuten um sich die Immobilie alleine und in Ruhe anzuschauen. Dieses Zeitfenster gibt uns auch die Möglichkeit, den eventuell zukünftigen Mieter ein wenig kennenzulernen. Bis der passende Mieter gefunden ist, können trotz der ganzen Vorarbeit mehrere Termine zur Besichtigung an verschiedenen Tagen erforderlich sein. Die Termine zur Besichtigung erfolgen unsererseits auch am Wochenende.
9. Schritt - Mieterunterlagen unter Datenschutzrichtlinien
Nachdem einer oder mehrere Wohnungssuchende sich zur Anmietung der Immobilie entschieden haben, bitten wie die entsprechenden Interessenten Ihre Unterlagen einzureichen. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören der oder die Personalausweise, eine Selbstauskunft, eine unterzeichnete Einwilligung zur Einsicht in die Schufa sowie die letzten drei Gehaltsnachweise. Bei den Gehaltsnachweisen kann es auch eine Bilanz, ein Rentenbescheid oder die letzte Steuererklärung sein. Hier kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit der Interessent ausübt. Diese Unterlagen erhalten Sie als Vermieter unter Einhaltung des Datenschutzes durch uns übermittelt und können sich schon mal ein Bild Ihres zukünftigen Mieters machen. Der Datenschutz wird immer und in allen Belangen von uns stets eingehalten.


10. Schritt - Mieterauswahl
Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sie suchen sich einen oder mehrere potenziell mögliche Mieter aus und wir vereinbaren einen oder mehrere Termine in unseren Büroräumen oder den Ort Ihrer Wahl zum kennenlernen. So können Sie sich persönlichen einen Eindruck über die Mietinteressenten verschaffen und Ihre Wahl entsprechend treffen.
Sie können auch nur nach den eingereichten Unterlagen entscheiden und wir machen den Rest. Dies kann manchmal auch erforderlich sein, wenn Sie nicht vor Ort wohnen und eine weite Anreise haben. Dies kann auch ausreichend sein, wenn Sie große Wohnkomplexe haben und nicht jeden Mieter unbedingt kennenlernen möchten und Ihnen hierzu auch die Zeit fehlt.
Sie suchen sich einen oder mehrere potenziell mögliche Mieter aus und wir vereinbaren einen oder mehrere Termine in unseren Büroräumen oder den Ort Ihrer Wahl zum kennenlernen. So können Sie sich persönlichen einen Eindruck über die Mietinteressenten verschaffen und Ihre Wahl entsprechend treffen.
Sie können auch nur nach den eingereichten Unterlagen entscheiden und wir machen den Rest. Dies kann manchmal auch erforderlich sein, wenn Sie nicht vor Ort wohnen und eine weite Anreise haben. Dies kann auch ausreichend sein, wenn Sie große Wohnkomplexe haben und nicht jeden Mieter unbedingt kennenlernen möchten und Ihnen hierzu auch die Zeit fehlt.
11. Schritt - Vertrag und Bonitätsprüfung
Nach dem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, prüfen wir die Schufa Ihres künftigen Mieters. Wir verfügen über einen eigenen Schufa-Zugang und prüfen zu Ihrer Sicherheit, das keine negativen Einträge vorhanden sind. Dieser Vorgang dauert nur wenige Minuten. Wir erstellen Ihnen einen aktuellen und rechtssicheren Mietvertrag mit erforderlichen Anpassungen an Ihre Immobilie. Nach Erstellung des Vertrages erhalten Sie als Vermieter sowie der zukünftige Mieter einen Entwurf zum Vertrag per E-Mail zugestellt. Wenn der Vertrag für alle Beteiligten akzeptabel ist, kann ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart werden. Selbstverständlich können wir den Vertrag auch auf dem Postweg zustellen oder diesen persönlich bei allen Beteiligten zur Unterzeichnung vorlegen. Die benötigte Wohnungsgeberbescheinigung wird auch von uns erstellt und übergeben.
12. Ihr Wunsch ist unser Auftrag
Über die Vermittlung Ihrer Immobilie hinaus bieten wir Ihnen an, die Wohnungsübergabe einschließlich Protokoll zu tätigen. Hierbei wird zur Übergabe Ihrer Immobilie ein Protokoll erstellt, der den ist Zustand der Immobilie protokollarisch und bildlich festhält. Weiterhin werden die Zählerstände von Elektrozählern, Gaszählern und Wasserzählern festgehalten. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel wird notiert. Das Protokoll wird an alle Beteiligten per E-Mail versendet.
Rechtliche Vorgaben - Konditionen der Maklerprovision
Seit dem 1. Juni 2015 hat der Gesetzgeber das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnraum eingeführt. Demnach wird der Makler von dem bezahlt, der ihn beauftragt hat - meist ist dies der Vermieter.
Grundlage der Einführung des Bestellerprinzips ist der angespannte Wohnungsmarkt und die Entlastung des Wohnungssuchenden.
Möchten Sie als Vermieter einen Makler mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, so reichen mündliche Absprachen oder Bekundungen nicht mehr aus.
Die Beauftragung zur Wohnungsvermittlung muss in Textform erfolgen, dies ist im § 126b BGB geregelt. Wird die Textform nicht eingehalten ist der Vermittlungsauftrag gem. § 125 BGB nichtig.
Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermittlung von Wohnraum (§ 1 Abs. 1 WohnVermittG). Werden Gewerbeimmobilien vermittelt, ist weiterhin eine abweichende Kostenverteilung möglich. Zu den Wohnräumen gehören allerdings auch solche gewerblichen Immobilien, die wegen ihres räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Wohnräumen zusammen vermietet werden.
Unsere Maklerprovision beträgt nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie und den vorgenannten Leistungen 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19%. Dies entspricht 2 Monatskaltmieten zzgl. 19% MwSt.. Wenn Sie Eigentümer oder Verwalter von größeren Wohnkomplexen sind, können nach Rücksprache mit uns abweichende Konditionen vereinbart werden. In der vorgenannten Maklerprovision sind alle Kosten enthalten. Die Provision ist fällig und verdient mit Abschluss des Mietvertrages. Nach Abschluss des Mietvertrages wird eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt und versendet.
Grundlage der Einführung des Bestellerprinzips ist der angespannte Wohnungsmarkt und die Entlastung des Wohnungssuchenden.
Möchten Sie als Vermieter einen Makler mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, so reichen mündliche Absprachen oder Bekundungen nicht mehr aus.
Die Beauftragung zur Wohnungsvermittlung muss in Textform erfolgen, dies ist im § 126b BGB geregelt. Wird die Textform nicht eingehalten ist der Vermittlungsauftrag gem. § 125 BGB nichtig.
Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermittlung von Wohnraum (§ 1 Abs. 1 WohnVermittG). Werden Gewerbeimmobilien vermittelt, ist weiterhin eine abweichende Kostenverteilung möglich. Zu den Wohnräumen gehören allerdings auch solche gewerblichen Immobilien, die wegen ihres räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Wohnräumen zusammen vermietet werden.
Unsere Maklerprovision beträgt nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie und den vorgenannten Leistungen 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19%. Dies entspricht 2 Monatskaltmieten zzgl. 19% MwSt.. Wenn Sie Eigentümer oder Verwalter von größeren Wohnkomplexen sind, können nach Rücksprache mit uns abweichende Konditionen vereinbart werden. In der vorgenannten Maklerprovision sind alle Kosten enthalten. Die Provision ist fällig und verdient mit Abschluss des Mietvertrages. Nach Abschluss des Mietvertrages wird eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt und versendet.
Maklerprovision – steuerliche Berücksichtigung
Wissenswert ist, dass die angefallene Maklerprovision bei Ihrer Steuer im Rahmen der Vermietungseinkünfte gewinnmindernd angesetzt werden kann. Als Eigentümer/Vermieter können Sie die im Rahmen der Vermietung angefallenen Werbungskosten/Provision steuerlich geltend machen. Die Maklerprovision steht im direkten Zusammenhang mit der Vermietung zur Erzielung von Mieteinnahmen. Daher kann die Maklerprovision in dem Jahr in dem sie angefallen ist als Werbungskosten von den Mieteinnahmen in Abzug gebracht werden. Somit bekommen Sie als Vermieter die Maklerprovision über die Steuer zurück.
Mögliche Ausnahmefälle - Provisionsfreiheit für Vermieter
Wenn wir aufgrund Ihres privat annoncierten Immobilienangebots auf Sie zukommen, so haben wir einen Auftrag in Textform eines Wohnungssuchenden. Wir nehmen nur zu Ihnen Kontakt auf, wenn Ihr Immobilienangebot mit dem Suchwunsch des Wohnungssuchenden übereinstimmt. Wenn es in diesem Fall zu einem Vermietungsabschluss kommt, zahlen Sie als Vermieter keine Maklerprovision. Dies übernimmt der Wohnungssuchende, da er uns hierzu ausdrücklich beauftragt hat. Nur wenn wir speziell wegen des Auftrages des Wohnungsuchenden Ihre Wohnung anbieten (§6 Abs. 1), ist der Wohnungssuchende zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Wohnungssuchende muss der Alleinige Auftraggeber des Maklers sein. Der § 2 WoVermRG schließt somit aus, dass das Bestellerprinzip umgangen wird und der Makler sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter tätig wird.

