AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilien Susanne Nieper

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages. Der Geschäftspartner/Kunde hat die Einbeziehung unserer AGB anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese unter www.immobilien-nieper.de einzusehen.

1.Die Firma Nieper Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen zum Beispiel Kaufverträge oder Mietverträge über bebaute und unbebaute Liegenschaften. Dies können Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Ladenlokale, Büros, Gewerbehallen und Produktionshallen sowie Baugrundstück oder Freizeitgrundstücke sein. Unser Geschäftspartner/Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Nieper Immobilien vermittelten Vertrages wie Mietvertrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag usw. eine im Maklervertrag oder im Exposé bezeichneten Maklerprovision zu entrichten. Unser Maklervertrag kommt mit dem Geschäftspartner/Kunde durch eine schriftliche Vereinbarung/ Textform zustande.
2.Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise, Exposé und dazugehörigen Anlagen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger/Geschäftspartner bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, ist untersagt. Verstößt der Geschäftspartner/Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Geschäftspartner/Kunde verpflichtet uns die mit ihn vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
3.Unsere Tätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf- und Vermietung bleiben vorbehalten.
4.Wir sind berechtigt für Verkäufer und Erwerber gleichzeitig provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5.Mit Inkrafttreten des neuen Maklerrechts ab dem 23.12.2020: Beim Verkauf von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern (bebautes Grundstück, klassisches Grundstückseigentum, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung (weitere Wohnungen mit untergeordneter Bedeutung), wird der Provisionssatz hälftig gem. § 656 c BGB zwischen Verkäufer und Käufer geteilt und als solches schon geteilt im Exposé und Angebot ausgeschrieben. Hier wurde schon ein Maklervertrag gem. 656 c BGB mit der Verkäuferseite abgeschlossen. Die Übrigen Verkaufsaufträge für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeobjekte, unbebaute Grundstücke können eine anders lautende Provisionsvereinbarung beinhalten. Diese sind jeweils aus dem Verkaufsangebot/Exposé zu entnehmen.

6.Mietobjekte sind für den Wohnungssuchenden grundsätzlich Provisionsfrei. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass der Makler ausschließlich im Auftrag des Wohnungssuchenden handelt. Dies gilt ausschließlich für die Wohnungsvermittlung, nicht für Gewerberaumvermietung und nicht für den Ver– und Ankauf von Immobilien.
7.Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt. Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinn der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzung sein muss.
8.Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
9.Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedrigen ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
10.Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
11.Die Provisionshöhe kann sich von Objekt zu Objekt unterscheiden. Die Provisionshöhe ist vom jeweiligen Objekt-Exposé zu entnehmen.
12.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers (Solingen), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
14.Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns, begrenzt. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
15.Salvatorische Klausel - Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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